MIND. ART. TEC. KI-Kennzeichnung

KI Bilder kennzeichnen

Sichtbarer Hinweis direkt auf dem Bild, mit den offiziellen EU-Symbolen oder eigenem Text.

Ohne Upload, alles bleibt im Browser Offizielle EU-Symbole enthalten Bis zu 50 Bilder auf einmal
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01 Bilder
02 KI-Hinweis
03 Prüfen
04 Download
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Bilder hinzufügen

Auswählen, hierher ziehen oder mit Strg und V einfügen. Bis zu 50 Dateien.
JPG, PNG, WebP und AVIF, soweit Ihr Browser das Format öffnen kann.

Die Bilder werden nur in Ihrem Browser geöffnet. Es gibt keine Upload-Funktion, kein Konto und keinen Speicher auf einem Server.

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Wie kennzeichne ich KI-Bilder richtig?

Kurzantwort

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-Bilder veröffentlicht, die für echte Aufnahmen gehalten werden können, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden. Ein sichtbarer Hinweis direkt auf dem Bild erfüllt das am zuverlässigsten, weil er beim Weiterteilen und Herunterladen erhalten bleibt. Auf dieser Seite setzen Sie ihn kostenlos, wahlweise mit den offiziellen EU-Symbolen oder eigenem Text, für bis zu 50 Bilder auf einmal und ohne dass eine Datei Ihren Rechner verlässt.

Vollständig KI-generierte Bilder

Wurde das Bild komplett von einer KI erzeugt, ohne menschlich erstellte Bestandteile abgesehen vom Prompt, passt das offizielle Label „AI GENERATED“ oder ein eigener Hinweis wie „Mit KI erstellt“. Die Kommission empfiehlt einfache Sprache ohne Fachjargon und ohne Abkürzungen außer „AI“.

Nachträglich mit KI veränderte Bilder

Wurde ein vorhandenes Foto mit KI bearbeitet, etwa ein Gesicht ausgetauscht oder ein leerer Raum möbliert, ist „AI MODIFIED“ oder „Mit KI bearbeitet“ die passende Angabe. Entscheidend ist nicht der Aufwand der Bearbeitung, sondern ob der Eindruck des Bildes dadurch ein anderer wird.

Viele Bilder auf einmal

Bis zu 50 Bilder laden, eine Vorlage antippen, sie liegt sofort auf allen. Im Bilderstreifen sehen Sie jedes Ergebnis mit gesetztem Hinweis, ohne es anzuklicken. Danach laden Sie einzeln oder gesammelt als ZIP herunter.

Sichtbarer Hinweis und Metadaten

Der sichtbare Hinweis richtet sich an Menschen. Zusätzlich schreibt diese Seite auf Wunsch den Wert trainedAlgorithmicMedia beziehungsweise compositeWithTrainedAlgorithmicMedia aus dem IPTC-Vokabular DigitalSourceType in die Datei. Das ist der Standard, den Prüfwerkzeuge und Plattformen auswerten, und damit deutlich belastbarer als ein frei formulierter Vermerk. Eine signierte Herkunftskette nach C2PA ersetzt es nicht.

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Zwei Wege, je nachdem wie genau es sein soll

Oben eine Vorlage antippen, herunterladen, fertig. Wer den Hinweis anders setzen will, arbeitet in der Leiste über der Vorschau.

Der kurze Weg

Bilder hinzufügen, eine der vier Vorlagen antippen, herunterladen. Der Hinweis sitzt danach auf allen Bildern unten links, weiß auf dunklem Grund und in gut lesbarer Größe.

Wortlaut, Farbe und Position selbst bestimmen

In der Leiste über der Vorschau legen Sie Wortlaut, Symbol, Farbe und Ecke fest. Größe und Position ändern Sie direkt am Bild: den Hinweis anfassen und verschieben, am goldenen Punkt an seiner Ecke ziehen, um ihn größer oder kleiner zu machen, mit den Pfeiltasten für die letzten Pixel. Über „Auf alle“ wandert das Ergebnis auf den gesamten Stapel, über „Auf Auswahl“ nur auf die markierten Bilder.

Vor dem Herunterladen prüfen

Klicken Sie einmal durch den Bilderstreifen. Je nach Motiv liegt der Hinweis sonst auf einem Gesicht oder verschwindet in einer hellen Fläche. Was Sie angesehen haben, gilt automatisch als geprüft. Zum Schluss laden Sie einzelne Dateien oder den ganzen Stapel als ZIP herunter.

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Muss dieses KI-Bild gekennzeichnet werden?

Vier Fragen, danach sehen Sie, welche Kriterien der Verordnung auf Ihre Angaben zutreffen. Die Bewertung bleibt bei Ihnen.

Vier Fragen zu Ihrem Bild

0 von 4 beantwortet
01

Zweck der Veröffentlichung

Erscheint das Bild geschäftlich oder für eine Organisation?

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Wirkung des Bildes

Sind Personen, Orte oder Ereignisse realistisch abgebildet?

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Verwechslungsgefahr

Kann das Bild ohne Hinweis für eine echte Aufnahme gehalten werden?

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Ausnahme für Kunst und Satire

Handelt es sich erkennbar um Kunst, Satire oder Fiktion?

Noch keine Angaben

Beantworten Sie die vier Fragen. Danach steht hier, ob ein KI-Hinweis nötig ist und welcher Text sich anbietet.

Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Ob und wie Sie Ihre Bilder kennzeichnen, bestimmen Sie selbst. Maßgeblich sind die Transparenzleitlinien der Europäischen Kommission und im Zweifel fachkundiger Rat.

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Häufige Fragen zur Kennzeichnung von KI-Bildern

Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?

Nein. Es kommt auf Inhalt und Verwendung an. Im Blick sind vor allem realistisch wirkende Bilder, die erzeugt oder verändert wurden. Die vier Fragen oben geben eine Richtung, den Einzelfall klären die offiziellen Leitlinien.

Wie kennzeichne ich viele Bilder auf einmal?

Bis zu 50 Bilder laden, den Hinweis an einem Bild festlegen und auf die Auswahl oder auf alle übertragen. Text, Farbe, Größe und Position werden übernommen. Danach jedes Bild in der Vorschau prüfen, da der Hinweis je nach Motiv auf einem Gesicht oder in einer hellen Fläche liegen kann.

Werden meine Bilder hochgeladen?

Nein. Laden, Vorschau, Bearbeitung und Download laufen im Browser. Die Seite hat keine Upload-Funktion, keine Anmeldung und keinen Medienspeicher. Damit eignet sich die Seite auch für Material, das das Haus nicht verlassen darf.

Was schreibt die Seite in die Metadaten?

Auf Wunsch trägt sie den offiziellen IPTC-Wert DigitalSourceType in die Datei ein, entweder trainedAlgorithmicMedia für vollständig erzeugte oder compositeWithTrainedAlgorithmicMedia für nachträglich veränderte Inhalte. Das ist ein standardisiertes Vokabular, das Prüfwerkzeuge und Plattformen auswerten können, und aussagekräftiger als ein frei formulierter Textvermerk. Es funktioniert bei PNG und JPG, bei WebP nicht. Eine signierte Herkunftskette nach C2PA entsteht dabei nicht, dafür braucht es ein Zertifikat.

Ersetzt der sichtbare Hinweis die maschinenlesbare Kennzeichnung?

Nein, das sind zwei verschiedene Pflichten. Artikel 50 Absatz 2 verlangt eine maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte, etwa über Wasserzeichen, Metadaten oder Content Credentials. Diese Pflicht trifft den Anbieter des erzeugenden Systems, also das Unternehmen hinter dem Bildgenerator, nicht Sie als Nutzerin oder Nutzer. Artikel 50 Absatz 4 verlangt vom Betreiber die Offenlegung bei Deepfakes. Genau dafür ist der sichtbare Hinweis gedacht, den diese Seite setzt.

Seit wann gilt das, und hat der Digital Omnibus etwas verschoben?

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat daran nichts geändert. Sie hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben, auf den 2. Dezember 2027 für Anhang III und den 2. August 2028 für Anhang I. Eine Erleichterung betrifft nur die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2: Für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, läuft die Frist nach Artikel 111 Absatz 4 bis zum 2. Dezember 2026. Für neue Systeme gilt sie sofort.

Bleiben Metadaten und Content Credentials erhalten?

Nein. Beim Download entsteht eine neue Bilddatei, vorhandene Metadaten und C2PA Content Credentials gehen verloren. Bewahren Sie das Original zusätzlich auf, wenn Sie Herkunftsdaten benötigen.

Welches der drei EU-Symbole passt zu meinem Bild?

Das Label „AI GENERATED“ ist für Inhalte gedacht, die vollständig von einer KI erzeugt wurden, ohne menschlich erstellte Bestandteile und ohne redaktionelle Bearbeitung, abgesehen vom Prompt. „AI MODIFIED“ passt, wenn vorhandenes, von Menschen erstelltes Material nachträglich mit KI verändert wurde, etwa wenn in einem echten Foto ein Gesicht ausgetauscht oder eine leere Wohnung möbliert wurde. Das Basis-Icon steht für Fälle, in denen KI an der Entstehung beteiligt war, und ist die richtige Wahl, wenn Sie einen eigenen Text daneben setzen wollen, zum Beispiel „Mit KI erstellt“.

Wo im Bild muss der Hinweis stehen?

Er soll klar wahrnehmbar und unterscheidbar sein, spätestens in dem Moment, in dem jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht. Er darf nicht von anderen Elementen überdeckt werden und soll direkt in das Bild eingebettet sein, damit er auch beim Weiterteilen und beim Herunterladen sichtbar bleibt. Genau deshalb schreibt diese Seite den Hinweis in die Bilddatei und nicht daneben.

Worauf sollte ich bei der Barrierefreiheit achten?

Die Kommission empfiehlt eine deutlich sichtbare Größe, einfache Sprache ohne Fachjargon und ohne Abkürzungen außer „AI“. Wenn möglich, sollte der Hinweis zusätzlich für Screenreader lesbar sein, über einen Alternativtext oder ein ARIA-Label. Denken Sie beim Veröffentlichen also daran, im Alternativtext des Bildes zu erwähnen, dass es KI-generiert oder KI-bearbeitet ist. Ein ins Bild geschriebener Hinweis allein erreicht Screenreader nicht.

Gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Bilder?

Nein. Erfasst sind Deepfakes als Bild, Ton oder Video, also KI-erzeugte oder veränderte Inhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken. Dazu kommen KI-erzeugte oder veränderte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, sofern keine menschliche Prüfung oder redaktionelle Verantwortung dahintersteht. Auch beim Einsatz von Chatbots und ähnlichen Systemen muss offengelegt werden, dass Menschen mit einer KI interagieren. Diese Seite deckt nur den Bildteil ab.

Wann gilt die Pflicht nicht?

Bei erkennbar künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken entfällt sie nicht, sondern beschränkt sich auf eine angemessene Offenlegung, die den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Sie gilt außerdem nicht, wenn der Einsatz gesetzlich zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten erlaubt ist. Bei Texten entfällt sie, wenn eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Kann ich die offiziellen EU-Icons verwenden?

Ja. Die Kommission stellt drei Icons frei zur Verfügung, ohne Pflicht zur Namensnennung: ein Basis-Icon, eines für vollständig KI-erzeugte Inhalte und eines für nachträglich verändertes Material. Über „Symbol laden“ übernehmen Sie das gewünschte Icon. Ihre Nutzung ist freiwillig, die Pflichten nach Artikel 50 AI Act sind es nicht, und ein Symbol allein belegt keine Rechtskonformität.

Ist die Einschätzung verbindlich?

Nein. Sie ist vereinfacht, unverbindlich und keine Rechtsberatung. Sie trifft den Regelfall, Sonderfälle kennt sie nicht.

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Offizielle Quellen

Wo die verbindlichen Vorgaben stehen

Stand August 2026. Maßgeblich sind die Originalquellen.

Fünf offizielle Quellen anzeigen

Die Kommission hat den Code of Practice on Transparency of AI-generated Content am 10. Juni 2026 veröffentlicht und die Leitlinien zu Artikel 50 am 20. Juli 2026 angenommen. Die Leitlinien sind rechtlich unverbindlich, die Marktüberwachungsbehörden werden sich aber daran orientieren. Der Code of Practice ist freiwillig. Wer ihn nicht unterzeichnet, kann die Symbole trotzdem verwenden, signalisiert damit aber keine Zugehörigkeit zum Code. Die Verwendung der Symbole begründet für sich genommen keine Rechtskonformität.

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  • AI Act Rollen-Check, Anbieter oder Betreiber nach der KI-Verordnung, inklusive der Fristen nach dem KI-Omnibus
  • KI-Studien 2026, Register der wichtigsten Studien des Jahres mit Quelle, Methodik und Autoren
  • AI Club München, monatlicher Stammtisch rund um KI im Berufsalltag
  • KI-Schulungen München, Marktübersicht der Anbieter von den kostenlosen Herstellerakademien bis zum Präsenzprogramm

Hinweis: Diese Seite hilft bei der Umsetzung, nicht bei der rechtlichen Bewertung. Ob eine Kennzeichnung in Ihrem Fall nötig ist, ergibt sich aus den offiziellen EU-Erläuterungen, im Zweifel aus fachkundigem Rat.